Informationen zur Baufinanzierung
Bauspardarlehen
Die Höhe des Bauspardarlehens ergibt sich aus der Differenz
zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben und beträgt maximal 60
Prozent der Bausparsumme. Auf diese Summe hat der Bausparer nach der
Zuteilung einen Anspruch.
Forwarddarlehen
Die Zinsbindung Ihres bestehenden Darlehens läuft bald aus und
Sie möchten nicht riskieren, dass nach der Zinsbindungsfrist die
Zinsbelastung steigt. Um dies zu umgehen, können Sie bereits heute
einen Darlehensvertrag mit einem fest vereinbarten Zinssatz
abschließen. Sie sichern sich somit einen günstigen Zinssatz
für ein zukünftiges Darlehen mit einem Forwarddarlehen,
dass ihr altes Darlehen nach Auslaufen der Zinsbindung ablösen
wird. Die neue Darlehenssumme entspricht der Restschuld des alten
Darlehens zum Auslauftermin. Der Zins des Forwarddarlehens berechnet
sich aus dem Nominalzins des aktuellen Darlehens addiert mit dem
Produkt aus der Restlaufzeit (in Monaten) des aktuellen Darlehens und
einem festgelegten Aufschlag. Bsp.: der Nominalzins des aktuellen
Darlehens beträgt 5,5 % und die Restlaufzeit dieses Darlehens
beträgt 5 Monate, so errechnet sich bei einem Aufschlag von 0,025
% ein Zins von 5,625 % für das Forwarddarlehen (Rechnung: 5,5 + 5x,0,25 = 5,625 %)
Hypothek
Die Hypothek ist wie die Grundschuld ein Grundpfandrecht, also eine
Form der dinglichen Kreditsicherung. Im Gegensatz zur Grundschuld setzt
die Hypothek jedoch das Vorhandensein einer persönlichen
Forderung, zum Beispiel auf Grund eines Darlehensvertrages, voraus. Ist
diese Forderung aus irgendwelchen Gründen hinfällig, so ist
auch die Hypothek zu löschen. Gemäss § 1113 BGB ist die
Hypothek die Belastung eines Grundstücks zugunsten eines
Gläubigers, an den zur Befriedigung wegen einer ihm zustehenden
Forderung eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen
ist. Sollte eine Forderung noch nicht oder nicht mehr bestehen, so
entsteht automatisch eine Eigentümergrundschuld.
Darlehensvertrag
Schriftlicher Vertrag zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer.
Der Darlehensvertrag enthält insbesondere Angaben über die DarlehenshöheZinsen (Nominalzins und anfänglicher effektiver Jahreszins mit Angabe der Zinsbindungsdauer), sowie die Tilgungsvereinbarung. (Darlehens- und Auszahlungssumme),
Bearbeitungsgebühren
Es gibt nach wie vor Banken, die sogar bei einer
Darlehensverlängerung eine Bearbeitungsgebühr verlangen.
Diese Gebühr wird, obwohl sie gleich zu Beginn des Vertrages
fällig wird, rechnerisch über den gesamten Zeitraum der
Zinsbindung oder sogar über die gesamte Laufzeit verteilt, damit
sie auf die Ermittlung des effektiven Jahreszinses kaum Einfluss hat.
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