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Der erste Teil
besteht aus der Risikolebensversicherung. Diese Versicherung
deckt lediglich das Risiko des Todesfalles ab. Man bezahlt eine
monatliche Versicherungsprämie bis zu einem bestimmten, vorher
vertraglich vereinbarten Alter. Sollte man während dieser
festgelegten Laufzeit versterben, bekommt der Begünstigte die
ebenfalls feststehende Todesfallsumme ausbezahlt. Verstirbt
während dieser Versicherungsdauer der Versicherungsnehmer nicht,
erhält der Versicherungsnehmer keine Leistung.
Der andere große Teil der Lebensversicherungen besteht aus den
Varianten, die neben dem Todesfallschutz auch den Erlebensfall
berücksichtigen und einen Vermögensaufbau beinhalten, so dass
der Versicherungsnehmer auch bei Erleben des vereinbarten
Zeitpunktes von seinen eingezahlten Beiträgen profitieren kann.
Zu diesen Arten gehören die Kapitallebensversicherung, die
fondsgebundene Lebensversicherung und die englische
Lebensversicherung.
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